Gesellschafterversammlung

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Gesellschafterversammlung GmbH: Verabredung durch alle Gesellschafter

In einer GmbH dürfen ausschließlich die Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einberufen. Ist die einberufende Person nicht dazu berechtigt, werden sämtliche in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse als ungültig betrachtet. Eine formelle Einladung durch die Geschäftsführung ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn alle Gesellschafter gemeinsam beschließen, eine Versammlung zu veranstalten. Diese Vereinbarung unter den Gesellschaftern ersetzt die formelle Einladung und ermöglicht die Durchführung einer gültigen Gesellschafterversammlung.

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Der korrekte Weg zur Themeneinbringung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung

Der korrekte Weg zur Themeneinbringung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung. Die aktive Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung ist für die Gesellschafter einer GmbH von großer Bedeutung. Gemäß § 50 Abs. 2 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) müssen Gesellschafter, die zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung bringen möchten, den Geschäftsführer rechtzeitig dazu auffordern.

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Stimmenthaltung bei Beschlüssen in Personen- und Kapitalgesellschaften

Stimmenthaltung bei Beschlüssen in Personen- und Kapitalgesellschaften – Stimmenthaltungen Personengesellschaft, Stimmenthaltung Kapitalgesellschaft, Zustimmung aller Gesellschafter, Einstimmigkeit, einfache Mehrheit, Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Mehrheit der anwesenden Gesellschafter Die Rechtsfolgen einer Stimmenthaltung bei Gesellschafterbeschlüssen sind im Gesetz

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Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen in der GmbH

Inhalt: Nichtigkeit Gesellschafterbeschluss, Anfechtbarkeit Gesellschafterbeschluss, Nichtladung einzelner Gesellschafter, Unzumutbarer Versammlungsort, Unzumutbarer Zeitpunkt, Keine schriftliche Einladung, Einberufungsmängel, Nichtbeurkundung von Beschlüssen, Entzug unentziehbarer Gesellschafterrechte, Verstoß gegen Gläubigerschutzvorschriften. Gerne berate und unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung, Durchführung

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Beschlussfassung – Stimmpflicht aufgrund Treuepflicht – BGH vom 12.04.2016, Az. II ZR 275/14

Stimmpflicht aufgrund Treuepflicht: Stimmverbote, Stimmpflicht, Voraussetzungen einer Zustimmungspflicht, Treuepflicht, Blockademacht, Lästigkeitswert, lästiger Gesellschafter, Abstimmung Stimmpflicht aufgrund Treuepflicht – BGH vom 12.04.2016, Az. II ZR 275/14 Aufgrund der Treuepflicht muss der Gesellschafter einer Maßnahme zustimmen, wenn sie

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GmbH-Gesellschafterversammlung – Aktuelle BGH-Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsprechung zur GmbH-Gesellschafterversammlung: Allzuständigkeit, Einberufung und Durchführung, Einberufungskompetenz der Geschäftsführer, Teilnahmerecht,  Auswahl des (unzumutbaren) Versammlungsorts, Virtuelle Gesellschafterversammlung ,  Teilnahmerecht eines Vertreters oder Beistands, Ausübung des Stimmrechts, Stimmverbote, Stimmpflicht aufgrund Treuepflicht, Stimmpflicht und Enthaltung Nachfolgend stelle

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GmbH-Gesellschafterversammlung –
Stimmrechtsausschluss Gesellschafter

Stimmrechtsausschluss Gesellschafter: Stimmrechtsausschlüsse und Stimmverbote der Gesellschafter, gesetzliche Regelungen und mögliche Satzungsregelungen Stimmrechtsausschlüsse, Stimmverbote von Gesellschaftern sind im Gesellschaftsrecht von besonderer Bedeutung. Mit ihnen soll verhindert werden, dass Sonderinteressen der einzelnen Gesellschafter die Willensbildung in

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Stimmrechtsausschluss Gesellschafter
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Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, BGH Urteil II ZR 77/16

Inhalt: Stimmverbot, Regeln im Rahmen von Beschlussstreitigkeiten bei Beschlussfassung über die Abberufung aus wichtigem Grund, Details zum Stimmrechtsausschluss, Stimmverbot des Gesellschaftergeschäftsführers Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, bemerkenswertes Urteil des BHG! „Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die

Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, BGH Urteil II ZR 77/16 Artikel öffnen »

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
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