Jedes Mandat wird von mir persönlich bearbeitet und persönlich betreut. Ich bin stets ihr Ansprechpartner.
Hochspezialisierte Leistung kostet Geld – zunächst einmal den, der sie erbringt.
Eine seriöse Beratung auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts erfordert sowohl eine hohe Spezialisierung des Rechtsanwalts in den gesellschaftsrechtlichen Fragen als auch fundierte Kenntnisse der angrenzenden Gebiete, wie z. B. dem Steuerrecht oder je nach Sachverhalt z. B. dem Erbrecht, Insolvenzrecht oder dem Kapitalanlagerecht.
Hochkomplexe Spezialinformationen auf dem Gebiet des Handels-und Gesellschaftsrechts, des Erbrechts sowie des Kapitalanlagerechts zu erlangen, stets aktuell bereitzuhalten und für den jeweiligen Mandanten anzuwenden, kostet Zeit und Geld, selbst dann, wenn – als Fachanwalt für Handes- und Gesellschaftsrecht – sehr effizient gearbeitet wird.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen meinem Mandanten und mir erfolgt, bestimmt sich die Abrechnung meiner Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Hier gelangen Sie zum DAV-Prozesskostenrechner.
Mit diesem Tool können Sie die voraussichtlichen Prozesskosten schnell und unkompliziert abrufen. Durch Eingabe einfacher Parameter, wie z. B. Streitwert, Anzahl der Mandanten und Gegner oder Erhöhungsgebühren, erhalten Sie schnell eine erste Vorstellung.
Honorarvereinbaung für außergerichtliche Tätigkeit
Meine Abrechnung für außergerichtliche Tätigkeiten erfolgt nach Zeitaufwand und basiert auf meinem persönlichen Stundensatz sowie meiner Zeiterfassung, die einmal monatlich abgerechnet wird. Berechnet wird nach angefangenen 5 Minuten.
Sofern diese Abrechnungsart gewünscht wird, treffe ich mit meinem Mandanten eine entsprechende Honorarvereinbarung.
Inhalt der Honorarvereinbarung: Ansicht und Download als PDF Datei.
Honorarvereinbarung für Gerichtsverfahren
Hier erfolgt eine Abrechnung auf Basis meiner Honorarvereinbarung für Gerichtsverfahren. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand ist bei Gerichtsverfahren wegen der bestehenden Möglichkeit einer Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nicht zweckmäßig.
Mit meinen Mandanten treffe ich für Gerichtsverfahren eine leistungsgerechte Honorarvereinbarung.