Einstweilige Verfügung zum Erlass eines Tätigkeitsverbots in 2-Personen-GmbH von OLG bestätigt
Das OLG München schafft mit einem Urteil vom Mai 2023 Klarheit über eine einstweilige Verfügung zum Erlass eines Tätigkeitsverbots in der Zwei-Personen-GmbH. Somit ist eine einstweilige Verfügung auch ohne einen Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbH-Gesetz auch durch den verbleibenden anderen Gesellschafter möglich.