Jörg Streichert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Jörg Streichert
Meine Leistungen
Ich biete ihnen persönliche, umfassende und souveräne Fallbegleitung nach klaren Zielen, einer gemeinsam unterstützten Strategie. Nutzen Sie mein umfangreiches Fachwissen auf dem Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts.
Speziell die Auflösung von Streitigkeiten im Rechtsbereich der privatrechtlichen Personenvereinigungen liegen in meinem Fokus. Unter Gesellschaftern entbrennende Streits sind rechtlich komplex. Um hier kapitale Fehler bei der Streitbeilegung zu vermeiden, biete ich Souveränität und Zielführung mit mehr als 30 Jahren Erfahrung, prozess- und praxisveredeltes Fachwissen sowie Strategien zur Lösung von Problemen in einem hochdynamischen Spannungsfeld im Kreis von Gesellschaftern.
Die größte Leistung besteht darin,
Sun Tzu
den Widerstand des Feindes ohne einen Kampf
zu brechen.
Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht und weitere Kompetenzen
Kurzbiografie
09.1968 bis 07.1972 | Gustav Leutelt Schule, Neugablonz |
09.1972 bis 06.1981 | Staatliches Gymnasium Kaufbeuren, nunmehr Jakob-Brucker Gymnasium, Abitur. |
10.1981 bis 11.1982 | Wehrdienst bei der Bundeswehr, Luftwaffe |
11.1982 bis 12.1989 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg, Assessorexamen, Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerrecht |
01.1990 | Zulassung als Rechtsanwalt (Urkunde) |
01.1990 bis heute | Selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei mit den Schwerpunkten Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Gründung von Gesellschaften, Unternehmensnachfolge, GmbH in der Krise, Sanierung und Insolvenz sowie Erbrecht und Vermögensnachfolge. |
Meine Philosophie
Nur eine intakte Ordnung in uns, die Harmonie von Körper, Geist und Seele ermöglicht uns die Verbindung zu unserer inneren Führung.
Jede Störung dieser Ordnung trennt uns von unserer inneren Führung. Eine Störung dieser Ordnung erkennt man stets an äußeren Umständen, wie zum Beispiel an Krankheiten, Unfällen, Streitigkeiten, wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unglücklichen Beziehungen etc.
Sobald jedoch diese Harmonie in uns wiederhergestellt wird, verändern sich – automatisch – auch die vorgenannten Umstände. Freude und Heiterkeit sowie Erfolg, Gesundheit und glückliche Beziehungen manifestieren sich – wieder – in unserem Leben.
Meine Aufgabe sehe ich daher auch darin, meine Mandanten dabei zu unterstützen und zu begleiten, diese Ordnung – speziell im wirtschaftlichen Bereich – wiederherzustellen, zu erhalten und zu optimieren.
Ich verbinde diese ganzheitliche Strategie mit meinem fundierten juristischen Fachwissen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Dadurch ist es möglich, für meine Mandanten aus Problemen Lösungen zu erschaffen. Dies erfüllt mich immer wieder mit Freude.
30+ Jahre Erfahrung als Praktiker, Unternehmer
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht schöpfe ich aus 30+ Jahren Berufserfahrung und fundiertem Fachwissen. Ich verstehe ich mich als Rechtsanwalt für Unternehmen und Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer in Mittelständischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Auszeichnung TOP-Rechtsanwaltkanzlei für Gesellschaftsrecht
Die DGQA Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen hat meine Kanzlei einer umfangreichen Qualitätsanalyse unterzogen. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens konnte ich auch dieses Jahr alle Anforderungen erfüllen. Mir wurde daher – wie bereits 2021 und 2022 – auch in diesem Jahr die Auszeichnung TOP-Rechtsanwaltkanzlei für Gesellschaftsrecht 2023 verliehen und die Berechtigung erteilt, das entsprechende Gütesiegel zu verwenden.
Wegen der Einzelheiten zur Erlangung des Gütesiegels wird auf die Homepage der DGQA Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen verwiesen.
Vertretungsberechtigungen in der Bundesrepublik Deutschland
Die (…) Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern haben eine Fachanwaltsordnung (FAO) beschlossen. Dort ist geregelt, dass der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat, bevor er berechtigt wird, den Titel “Fachanwalt für Handels – und Gesellschaftsrecht” zu führen.
Honorar, Vergütung – transparent und fair
Hochspezialisierte Leistung kostet Geld – zunächst einmal den, der sie erbringt.
Eine seriöse Beratung auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts erfordert sowohl eine hohe Spezialisierung des Rechtsanwalts in den gesellschaftsrechtlichen Fragen als auch fundierte Kenntnisse der angrenzenden Gebiete, wie z. B. dem Steuerrecht oder je nach Sachverhalt z. B. dem Erbrecht, Insolvenzrecht oder dem Kapitalanlagerecht.
Hochkomplexe Spezialinformationen auf dem Gebiet des Handels-und Gesellschaftsrechts, des Erbrechts sowie des Kapitalanlagerechts zu erlangen, stets aktuell bereitzuhalten und für den jeweiligen Mandanten anzuwenden, kostet Zeit und Geld, selbst dann, wenn – als Fachanwalt für Handes- und Gesellschaftsrecht – sehr effizient gearbeitet wird.
Jedes Mandat wird von mir persönlich bearbeitet und persönlich betreut. Ich bin stets ihr Ansprechpartner.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen meinem Mandanten und mir erfolgt, bestimmt sich die Abrechnung meiner Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Hier gelangen Sie zum DAV-Prozesskostenrechner.
Mit diesem Tool können Sie die voraussichtlichen Prozesskosten schnell und unkompliziert abrufen. Durch Eingabe einfacher Parameter, wie z. B. Streitwert, Anzahl der Mandanten und Gegner oder Erhöhungsgebühren, erhalten Sie schnell eine erste Vorstellung.
Honorarvereinbaung für außergerichtliche Tätigkeit
Meine Abrechnung für außergerichtliche Tätigkeiten erfolgt nach Zeitaufwand und basiert auf meinem persönlichen Stundensatz sowie meiner Zeiterfassung, die einmal monatlich abgerechnet wird. Berechnet wird nach angefangenen 5 Minuten.
Sofern diese Abrechnungsart gewünscht wird, treffe ich mit meinem Mandanten eine entsprechende Honorarvereinbarung.
Honorarvereinbarung für Gerichtsverfahren
Hier erfolgt eine Abrechnung auf Basis meiner Honorarvereinbarung für Gerichtsverfahren. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand ist bei Gerichtsverfahren wegen der bestehenden Möglichkeit einer Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nicht zweckmäßig.
Mit meinen Mandanten treffe ich für Gerichtsverfahren eine leistungsgerechte Honorarvereinbarung.
Zusatzqualifikationen in Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Testamentsvollstrecker
Fachlehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachlehrgang
Erbrecht
Fachlehrgang
Testamentsvollstrecker
Besondere Kenntnisse in Handels- und Gesellschaftsrecht
- Materielles Handelsrecht, insbesondere:
a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB)
b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB)
c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht
- Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere:
a) das Recht der Personengesellschaften
b) das Recht der Kapitalgesellschaften
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen
e) Umwandlungsrecht
f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts
g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts
- Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht.
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Die Gruppe der 1% – der Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Der Fachanwalt für Handels – und Gesellschaftsrecht muss einige Voraussetzungen erfüllen und Nachweise erbringen, um den Titel führen und in diesem Rechtsgebiet arbeiten zu dürfen
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern haben eine Fachanwaltsordnung (FAO) beschlossen. Dort ist geregelt, dass der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat, bevor er berechtigt wird, den Titel “Fachanwalt für Handels – und Gesellschaftsrecht” zu führen.
Theoretische Kenntnisse:
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt voraus, dass der Rechtsanwalt an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht angerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. Der Rechtsanwalt muss durch Vorlage von Zeugnissen, Bescheinigungen und sonstigen geeigneten Unterlagen nachweisen, dass er den Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Insbesondere muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Klausuren) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen hat. Pro Aufsichtsarbeit werden fünf Zeitstunden angesetzt – das entspricht Examensniveau.
Praktische Erfahrungen:
Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei – mindestens – 80 Fälle bearbeitet hat, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren sowie mindestens 20 Fälle, die die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Zur Prüfung dieser Anforderungen durch die Kammer muss der Rechtsanwalt Falllisten vorlegen, die Angaben über das Aktenzeichen, den Verfahrensgegenstand, den Zeitraum und die Art und den Umfang der Tätigkeit sowie den Stand des Verfahrens enthalten müssen.
Fachgespräch:
Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen wird in der Regel mit dem Fachausschuss ein Fachgespräch geführt.
Fortbildung:
Der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies hat der Anwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu belegen.
Kanzleianschrift in Kaufbeuren
Kanzleianschrift: Rechtsanwalt Jörg Streichert,
Reichenberger Straße 8, Heinrich-von-Liebieg-Haus, D-87600 Kaufbeuren (Allgäu)
Telefon: +49 (0) 8341 – 992402
Mobil und Telegram: +49 (0) 172 – 8372372
Telefax: +49 (0) 8341 – 9694440
E-Mail-Adresse: joerg@streichert.de
Internet: https://streichert.de
Autor bei Dr. von Göler Kommentare
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, insbesondere hinsichtlich der „Erstellung Gesellschaftsvertrag für die GmbH“ sowie „Anpassung der Satzung“ wirke ich auch als Autor des GmbHG Online Kommentars (Dr. von Göler Kommentare) für die Kommentierung des § 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags mit. Autor bei GmbHG Kommentar
Interview im Magazin ORHIDEAL IMAGE®, Mai 2018
Orhideal IMAGE: Herr Streichert, als Vertrauensperson für Unternehmer, die ihr Unternehmen konturieren und den Weg zum Erfolg rechtssicher vorbereiten möchten, gestalten Sie den juristischen Rahmen, in dem sich das Unternehmen entwickeln kann. Können Sie uns kurz Ihr Kerngeschäft beschreiben?
Jörg Streichert: Gerne, Frau Briegel. Im ersten Schritt berate ich bei Gründungen und Expansionen bezüglich der Wahl der Gesellschaftsform. Neben der Gestaltung einer soliden rechtlichen Grundlage für wirtschaftliche Vorhaben bei Gesellschaften geht es auch um Anpassung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Durchsetzung in Gesellschafterversammlungen.
Damit schaffe ich ein maßgeschneidertes Fundament für nachhaltigen wirtschaftlichen und persönlichen Erfolg durch rechtliche Absicherung der Existenzgrundlage und Entwicklung von zukunftsweisenden Strategien beziehungsweise optimalen Nachfolgeregelungen. Es geht immer um die Erhaltung und Absicherung der erschaffenen Werte.
Der Fokus ist ausschließlich auf Handels- und Gesellschaftsrecht?
Darauf bin ich spezialisiert, hier bin ich kreativ. Durch meine Tätigkeit erhalten meine Mandanten eine klare Perspektive und eine realistische Einschätzung ihrer Situation, die sie befähigt, notwendige Entscheidungen rechtssicher zu treffen. Mit Freude erstelle ich für Unternehmen eine professionelle individuelle Satzung oder passe bestehende Satzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten an, z.B. bei Aufnahme von neuen Gesellschaftern oder wirtschaftlichen Expansionen. Ich begleite bei Gesellschafterstreitigkeiten, Gesellschafterversammlungen und erarbeite Lösungsmöglichkeiten immer mit Blick auf das Ganze.
Chapeau! Dann sind Sie Fachanwalt und Stratege zugleich. Ihre Mandanten schätzen vor allem, dass Sie sich Zeit nehmen und als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen, habe ich gehört. Also ist man bei Ihnen keine Nummer?
Ich überzeuge durch die Qualität meiner Arbeit und da gilt natürlich, Klasse statt Masse. Meine Kanzlei ist keine anonyme Großkanzlei oder Partnerschaft, sondern vielmehr eine hoch spezialisierte Einzelkanzlei, in der die vertrauensvolle Beziehung und das persönliche Gespräch eine Partnerschaft über Jahre hinweg entstehen lässt. Dadurch kann ich mich konsequent auf eine flexible und unbürokratische Abwicklung meiner Mandate konzentrieren. Erforderliche Besprechungen können – auf Wunsch meiner Mandanten – auch in der Firma stattfinden. Sie werden stets persönlich von mir betreut. Aus diesem Grund übernehme ich nur so viele Mandate, dass ich den mir selbst gesetzten hohen Qualitätsansprüchen auch im vollen Umfang gerecht werden kann, was mir durch meine effiziente Kanzleistruktur und schlankes Management möglich ist. Davon profitieren meine Mandanten auch hinsichtlich der Kosten.
Neben aller Sachlichkeit haben Sie demnach ein hohes Fingerspitzengefühl für den Mensch hinter den rechtlichen Anliegen. So eine partnerschaftliche und ganzheitlich betrachtete Arbeitsweise ist für meine Begriffe in Ihrem Berufsfeld etwas Besonderes. Mich stört es immer, wenn es nur um Fakten geht und nicht um die damit verbundene Vision oder die Betroffenen.
Schauen Sie, Frau Briegel, gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung sind für mich unabdingbare Voraussetzungen so einer Partnerschaft. Mein ideales Mandat ist die Zusammenarbeit, in der meine Mandanten Ihre Visionen, Ideen und damit Ihre Zukunft und Existenz verwirklichen können. Mein Herangehen ist fachlich zwar spezialisiert, aber meine Betrachtungsweise ist sehr ganzheitlich und strategisch. Ich stelle meinen Mandaten die rechtliche Ordnung her, die einen harmonischen Geschäftsalltag ermöglicht und als Basis ihrer inneren Ordnung dient.
Eine Störung dieser Ordnung erkennt man stets an äußeren Umständen, wie zum Beispiel an Krankheiten, Unfällen, Streitigkeiten, wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unglücklichen Beziehungen etc. Meine Aufgabe sehe ich daher auch darin, meine Mandanten dabei zu unterstützen und zu begleiten, diese Ordnung – speziell im wirtschaftlichen Bereich – wiederherzustellen, zu erhalten und zu optimieren. Damit sich als Folge wieder Freude und Heiterkeit sowie Erfolg, Gesundheit und glückliche Beziehungen im Leben manifestieren. Jetzt spricht der Philosoph, nicht der Rechtsanwalt aus mir. (wir lachen)
Das finde ich beeindruckend, dass Sie den menschlichen Faktor nicht aus dem Auge verlieren. Hinter jeder Rechtsentscheidung steht immerhin ein unternehmerisches Schicksal. Sie haben mir vorhin gesagt, Ihr Motto lautet: aus Problemen Lösungen erschaffen. Ich höre jedoch heraus, Sie streben nach der für den Mandanten BESTEN Lösung?
(er lächelt mich an) Definitiv, Frau Briegel, wer seinen Beruf mit Freude ausübt, wird das immer bestätigen. Ich achte auf die Wirtschaftlichkeit meiner Leistungen und sichere Kostentransparenz von Anfang an zu. Mandate, bei denen die Erreichung eines Erfolges von Anfang an nicht möglich ist, lehne ich daher ab.
Und im Fall der Zusammenarbeit?
Kommt es zu einer Zusammenarbeit, steht der persönliche und sehr individuelle Kontakt zu meinen Mandanten für mich im Mittelpunkt meiner Beratung. Terminvereinbarungen erfolgen bei mir beispielsweise individuell und zeitnah. Ausführliche Beratungen, fundierte und sachlich kompetente Verfahrensvorschläge machen meine Leistung transparent. Hierzu nehme ich mir stets die erforderliche Zeit, denn dies bildet die Basis der künftigen Partnerschaft mit meinen Mandanten!
Das Orhideal IMAGE Unternehmerpodium zeigt Sie als Experten des Monats vor allem wegen Ihrer hochkompetenten Spezialisierung auf das Gesellschaftsrecht. Wir haben im Businessalltag oft erlebt, dass halbherzige oder gar falsche Beratung nicht selten sogar existenzbedrohend sein kann. Warum fällt es Unternehmern so schwer, in diesem Bereich den richtigen Rechtsbeistand zu finden?
Dies liegt zum einen daran, dass aufgrund der unterschiedlichen Fallgestaltungen viele Mandanten gar nicht wissen, nach welchen Kriterien sie einen Rechtsanwalt suchen sollen und zum anderen daran, dass gerade Rechtsdienstleistungen mangels Vergleichsmaßstab schwer bis überhaupt nicht vergleichbar sind. Für den potenziellen Mandanten bleibt die Wahl des Rechtsbeistandes fast immer ein „Glücksspiel“.
Ich erlebe immer wieder, dass Unternehmer ihre Gesellschaftsform suggeriert bekommen, ohne sich rechtlich begleiten zu lassen.
Besonders bitter ist es dann, wenn Unternehmer zur Kostenersparnis einen „Generalisten“, statt einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht auswählen. Meine Klienten nehmen mich in Anspruch, weil sie sich bei den vielen Haftungsfragen und existenzrelevanten Entscheidungen im Gesellschaftsrecht auf meine fachanwaltliche Expertise voll und ganz verlassen können. Meine hoch spezialisierte Ausbildung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, meine fast 30-jährige Berufserfahrung und die Bereitschaft, die Angelegenheit meiner Mandanten zu meinen zu machen, sichert ihnen die gewünschten Erfolge.
Das hört sich gut an, Herr Streichert. Jeder Unternehmer braucht einen authentischen und ehrlichen Entscheidungshelfer oder Partner an der Seite.
Auf den man sich verlassen kann, um sich auf das eigentliche Kerngeschäft zu konzentrieren. Meine Mandanten erhalten durch meine Tätigkeit und persönliche Begleitung in ihren Rechtsangelegenheiten das gute Gefühl einer rechtssicheren Basis, die sie befähigt, ihre Vision zu verwirklichen. Gemeinsam zum Erfolg, sage ich immer.
Das ist auch unsere Devise! Dann sind Ihnen die Empfehlungen Ihrer begeisterten Mandanten sicher. Und Ihre Spezialisierung ist sozusagen der Erfolgsgarant, nicht wahr?
Es ist der zeitgemäße Weg, Frau Briegel. Aufgrund der immer komplexer werdenden Rechtsangelegenheiten ist eine qualifizierte Spezialisierung auf ein Fachgebiet unumgänglich, um bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können. Die umfassende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der ständigen Fortentwicklung der Gesetzgebung ist hierfür die Grundlage. Nur so ist es außerdem möglich, zu vertretbaren Preisen zu arbeiten. Sie arbeiten ja auch ohne Schnittstellenverluste. Das ist dann Qualität, die effektiv umgesetzt auch bezahlbar bleibt.
Jetzt muss ich Sie nicht mehr fragen, ob man sich Ihre Beratung leisten kann. Vielmehr sollte man sich fragen, ob man es sich als Geschäftsführer leisten kann, Ihre Beratung nicht in Anspruch zu nehmen! Ich bedanke mich für Ihre Zeit, Herr Streichert!
Hier finden Sie die
Gesamtausgabe des
Unternehmermagazins
ORHIDEAL IMAGE®
Mai 2018:
Kanzlei Flyer
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Zugriff auf Urteile und Wissensdatenbanken – ständige extensive Weiterbildung
Als Praktiker greife ich auf die wesentlichen Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH), der Oberlandesgerichte (OLG) und der sonstige Gerichte zu den jeweiligen Fachthemen zurück. Hierbei unterstützen mich das juris PartnerModul Handels- und Gesellschaftsrecht sowie die Datenbank Centrale für GmbH online optimal.
Ständige, intensive Fortbildung im Rahmen der Fachanwaltschaft sowie im Rahmen meiner Mitgliedschaften bei der ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht im deutschen Anwaltsverein und bei der Centrale für GmbH garantieren einen stets aktuellen Wissensstand, den Sie auch im Journal wiederfinden.