Gesellschafterstreit 50:50 GmbH – Gesellschafterversammlung (Teil I)

Bei paritätisch geführten GmbHs liegt es wegen der Pattsituation in der Gesellschafterversammlung auf der Hand, dass sich nicht nur Probleme bei der Führung der Gesellschaft ergeben können, sondern auch, dass Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern zu einer Lähmung der Gesellschaft führen können.

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Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
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