Verjährung des Abfindungsanspruchs bei ausgeschlossenen Gesellschaftern
So definiert das BGH-Urteil vom 18. Mai 2021 unter dem Aktenzeichen II ZR 41/20 die Verjährung von Abfindungsansprüchen neu und ermöglicht ausgeschlossenen Gesellschaftern, ihre Rechte effektiv zu wahren.
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