§ 42a GmbHG – Ein Hebel für Minderheitsgesellschafter im Gesellschafterstreit
So hilft § 42a GmbHG Minderheitsgesellschaftern, die Vorlage von Jahresabschlüssen durch Geschäftsführer zu erzwingen. Dieser interessante Beitrag erklärt die einstweiligen Rechtsschutzmaßnahmen und die actio pro socio, um effektiv Gesellschafterrechte durchzusetzen.
§ 42a GmbHG – Ein Hebel für Minderheitsgesellschafter im Gesellschafterstreit Artikel öffnen »