Verletzung des Auskunftsrechts nach § 51a GmbHG durch den Geschäftsführer

Inhalt: Verletzung Auskunftsrecht, Minderheitsgesellschafter, Gesellschafterstreit, Einsichtsrecht, Informationspflicht, Informationsverlangen, § 51a GmbHG, Überwachung der Geschäftsführung, Sonderprüfung, Informationserzwingungsverfahren, Gesellschafterstreitigkeiten, Anspruchsgegner, Umfang Schadensersatz Dieses Recht hat vor allem für Minderheitsgesellschafter eine große Bedeutung, da sie nur dadurch an Informationen gelangen

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Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
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