GmbH-Satzung – Abfindung nach dem Stuttgarter Verfahren

Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 wurde das Stuttgarter Verfahren zur Bewertung von nicht börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften (GmbH-Geschäftsanteile) abgelöst und durch das vereinfachte Ertragswertverfahren ersetzt.

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