Gesellschafterversammlung

Fallstudie massiver Gesellschafterstreit – Lösung und rechtliche Schritte des gegenseitigen Ausschlusses und der gegenseitigen Abberufung

So hat die U GmbH einen gravierenden Gesellschafterstreit durch rechtliche Schritte und strategische Verhandlungen erfolgreich gelöst. Diese Fallstudie beleuchtet den Prozess des gegenseitigen Ausschlusses und der Abberufung der Geschäftsführer und zeigt, wie kritische Unternehmenskonflikte effektiv gehandhabt werden können.

Fallstudie massiver Gesellschafterstreit – Lösung und rechtliche Schritte des gegenseitigen Ausschlusses und der gegenseitigen Abberufung Artikel öffnen »

Gesellschafterversammlung GmbH: Verabredung durch alle Gesellschafter

In einer GmbH dürfen ausschließlich die Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einberufen. Ist die einberufende Person nicht dazu berechtigt, werden sämtliche in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse als ungültig betrachtet. Eine formelle Einladung durch die Geschäftsführung ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn alle Gesellschafter gemeinsam beschließen, eine Versammlung zu veranstalten. Diese Vereinbarung unter den Gesellschaftern ersetzt die formelle Einladung und ermöglicht die Durchführung einer gültigen Gesellschafterversammlung.

Gesellschafterversammlung GmbH: Verabredung durch alle Gesellschafter Artikel öffnen »

Der korrekte Weg zur Themeneinbringung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung

Der korrekte Weg zur Themeneinbringung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung. Die aktive Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung ist für die Gesellschafter einer GmbH von großer Bedeutung. Gemäß § 50 Abs. 2 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) müssen Gesellschafter, die zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung bringen möchten, den Geschäftsführer rechtzeitig dazu auffordern.

Der korrekte Weg zur Themeneinbringung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung Artikel öffnen »

Gesellschafterstreit 50:50 GmbH – Gesellschafterversammlung (Teil I)

Bei paritätisch geführten GmbHs liegt es wegen der Pattsituation in der Gesellschafterversammlung auf der Hand, dass sich nicht nur Probleme bei der Führung der Gesellschaft ergeben können, sondern auch, dass Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern zu einer Lähmung der Gesellschaft führen können.

Gesellschafterstreit 50:50 GmbH – Gesellschafterversammlung (Teil I) Artikel öffnen »

Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, BGH Urteil II ZR 77/16

Inhalt: Stimmverbot, Regeln im Rahmen von Beschlussstreitigkeiten bei Beschlussfassung über die Abberufung aus wichtigem Grund, Details zum Stimmrechtsausschluss, Stimmverbot des Gesellschaftergeschäftsführers Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, bemerkenswertes Urteil des BHG! „Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die

Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, BGH Urteil II ZR 77/16 Artikel öffnen »

Haftung des Alleingesellschafter Geschäftsführers einer GmbH

Inhalt: Alleingesellschafter-Geschäftsführer in der GmbH: Haftung, Weisungsgebundenheit, Innenhaftungsanspruch Alleingesellschafter-Geschäftsführer: Reichweite einer Haftungsbefreiung: Die GmbH kennt – anders als die AG – eine echte Hierarchie der Gesellschaftsorgane. Wenngleich der Geschäftsführer das Vertretungs- und Geschäftsführungsorgan in der

Haftung des Alleingesellschafter Geschäftsführers einer GmbH Artikel öffnen »

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
Nach oben scrollen