§ 42a GmbHG – Ein Hebel für Minderheitsgesellschafter im Gesellschafterstreit

So hilft § 42a GmbHG Minderheitsgesellschaftern, die Vorlage von Jahresabschlüssen durch Geschäftsführer zu erzwingen. Dieser interessante Beitrag erklärt die einstweiligen Rechtsschutzmaßnahmen und die actio pro socio, um effektiv Gesellschafterrechte durchzusetzen.

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