Der korrekte Weg zur Themeneinbringung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung
Der korrekte Weg zur Themeneinbringung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung. Die aktive Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung ist für die Gesellschafter einer GmbH von großer Bedeutung. Gemäß § 50 Abs. 2 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) müssen Gesellschafter, die zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung bringen möchten, den Geschäftsführer rechtzeitig dazu auffordern.
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