Herausforderungen beim Tod eines Alleingeschäftsführers einer GmbH
Beim Tod des einzigen Geschäftsführers einer GmbH wird die Gesellschaft handlungsunfähig. Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit erfordert die Bestellung eines neuen Geschäftsführers, was wiederum die Einberufung einer Gesellschafterversammlung voraussetzt.
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