Gesellschafterversammlung GmbH: Verabredung durch alle Gesellschafter

In einer GmbH dürfen ausschließlich die Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einberufen. Ist die einberufende Person nicht dazu berechtigt, werden sämtliche in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse als ungültig betrachtet. Eine formelle Einladung durch die Geschäftsführung ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn alle Gesellschafter gemeinsam beschließen, eine Versammlung zu veranstalten. Diese Vereinbarung unter den Gesellschaftern ersetzt die formelle Einladung und ermöglicht die Durchführung einer gültigen Gesellschafterversammlung.

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