Keine Pflicht zur Aufrechterhaltung D&O-Versicherung

Aufrechterhaltung D&O-Versicherung Keine Pflicht zur Aufrechterhaltung D&O-Versicherung Der Insolvenzverwalter einer GmbH ist deren Geschäftsführer gegenüber nicht verpflichtet, eine zu dessen Gunsten abgeschlossene Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, um ihn aus einer Inanspruchnahme wegen verbotener Zahlungen freizustellen (vgl. BGH

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Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Jörg Streichert
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