Gesellschafterstreit – Zwangseinziehung und einstweilige Verfügung
Nachdem mit dem BGH Urteil vom 20.11.2018 (BGH II ZR 12/17) geklärt ist, dass die Legitimationswirkung der Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auch im Falle eines eingezogenen Geschäftsanteils greift, stellt sich die Frage, wie der frühere Anteilsinhaber gegen eine unmittelbar nach der Einziehung geänderte Gesellschafterliste und damit den Verlust seiner Mitgliedschaftsrechte vorgehen kann.
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